Pressemitteilung vom 19.10.2026
Halbnackt in der Zelle – alles ganz normal? Juristische Auseinandersetzung um fragwürdige Praktiken der Polizei Rosenheim geht weiter
Befragung in Unterwäsche, verweigerter Anruf beim Anwalt: Was die 21-jährige Alina B. im Gewahrsam erlebte, findet die Polizei ganz normal – und nach jüngstem Beschluss auch das Amtsgericht Traunstein. Weil sie diese „ganz normalen“ Einschränkungen ihrer Grundrechte nicht einfach hinnehmen will, zieht die junge Frau nun vor das Landgericht.
Konkret musste sie sich im April 2023 im polizeilichen Gewahrsam bis auf Unterhose und ein kurzes Top entkleiden und bekam die Kleidung auch nach mehrfacher Durchsuchung bis zu ihrer Entlassung länger als eine Stunde nicht zurück. Während der ganzen Zeit war sie durch die geöffnete Zellentür den Blicken vorbeigehender Beamt:innen ausgesetzt. Erst nach einiger Zeit wurde ihr eine schmutzige Decke überlassen. In diesem Zustand wurde sie auch von weiblichen wie männlichen Beamt:innen befragt. Trotz mehrfacher Nachfrage wurde der Frau verweigert, ihren Anwalt zu kontaktieren. Dem vorausgegangen war ihre Festnahme nach der symbolischen Besetzung eines leerstehenden Hotels in Rosenheim.
„Das Gericht hat den Eingriff der Polizei Rosenheim in meine Grundrechte massiv verkannt“, sagt die 21-jährige Klägerin Alina B. „Da ich bereits vor dem Gewahrsam mehrfach am gesamten Körper durchsucht worden war, war eine Eigen- oder Fremdgefährdung durch versteckte Gegenstände ausgeschlossen.“
Rechtsanwältin Antonella Giamattei erklärt: „Es gab keinen sachlichen Grund, meine Mandantin anschließend länger als eine Stunde fast nackt in der Zelle zu belassen. Ohne sachlichen Grund aber ist die Maßnahme nicht rechtmäßig – daran ändern auch nichts die ihr angebotene Decke oder die begrenzte Dauer.“
Zunächst wollte die Aktivistin vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München feststellen lassen, dass die Art und Weise rechtswidrig war, wie die Polizei Rosenheim sie am 13.4. 2023 im Gewahrsam behandelt hatte. Die Klage wurde vom Bayerisches Verwaltungsgericht schlussendlich an das Amtsgericht Traunstein verwiesen, welches den Antrag nun am 31.7.2026 abwies: Die Polizei habe nachvollziehbar erläutert, dass sie in Gewahrsam genommene Personen regelmäßig in Unterwäsche festhalte und dies nötig und nicht ungewöhnlich sei. Das Gericht befand dies als „maßvolles Belastungsniveau“ und erkannte keine Unverhältnismäßigkeit. Die Verweigerung eines Telefonats mit dem Rechtsanwalt sah das Gericht als nicht bewiesen an, weil die Polizei mitgeteilt habe, ihr sei eine entsprechende Nachfrage nicht erinnerlich – obwohl die Frau die Nummer des Anwalts auf ihren Arm geschrieben hatte.
Die betroffene Aktivistin wehrt sich nun mit einer Beschwerde vor der nächsthöheren Instanz gegen den ablehnenden Beschluss, so Giamattei: „Wir rechnen damit, dass das Landgericht Traunstein die Grundrechte meiner Mandantin ernster nimmt und die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Praxis in der PI Rosenheim feststellt, welche die Intimsphäre und das Schamgefühl der Betroffenen im Gewahrsam verletzt.“
Die juristischen Maßnahmen werden unterstützt vom Bündnis „Versammlungsrecht Rosenheim“, bestehend aus DIE LINKE. Kreisverband Rosenheim, der Münchner Ortsgruppe der Roten Hilfe e. V., Attac Rosenheim, Fridays for Future Rosenheim, Offenes Antifaschistisches Plenum Rosenheim, noROpression und dem Bündnis gegen rechte Hetze Rosenheim.
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Unser Pressesprecher Julian Schneiderath wird Sie kontaktieren.
