Pressemitteilung vom 22.04.2024 von DIE LINKE. Kreisverband Rosenheim
Satzung für den Südtiroler Platz verfassungswidrig
Am 23. April 2024 soll noch jahrelanger Bauzeit der Vorplatz des Rosenheimer Bahnhofs, der Südtiroler Platz, feierlich eröffnet werden. Die Linke stört sich in erster Linie jedoch nicht daran, dass die Begrünung misslungen ist.
Vielmehr sieht sie die Satzung für die Fläche vor dem Bahnhof kritisch. Unter §2, Absatz 3 wird „das Abhalten von Versammlungen, ohne eine vorherige Genehmigung“ untersagt.
Adelheid Rupp, Anwältin aus Tuntenhausen und Landessprecherin der bayerischen Linken sagt dazu: „Meine Kanzlei hat ein Gutachten erstellt und die städtische Satzung dem, in Artikel 8 des Grundgesetzes verbrieften, Recht auf Versammlungsfreiheit gegenübergestellt. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Einschränkung des Versammlungsrechts ist verfassungswidrig. Die Stadt muss unverzüglich handeln und die Satzung entsprechend abändern! Sollte die Stadt nicht reagieren, sondern auf der Satzung beharren, ist es unumgänglich, beim Verwaltungsgericht in München Klage einzureichen.“
In Rosenheim hat sich hierzu bereits das Bündnis „Versammlungsrecht Rosenheim“ zusammengefunden. Ihm geht es darum, Verstöße von Polizei und Ordnungsamt gegen das Versammlungsrecht der Vergangenheit aufzuarbeiten und künftige zu verhindern.