Pressemitteilung vom 13.01.2025
Nach jahrelangen Schikanen: Aktivist*innen klagen gegen Rosenheimer Polizei
Um die seit Jahren anhaltenden Einschränkungen ihrer Grundrechte durch die Polizei in Rosenheim zu stoppen, wenden sich heute mehrere engagierte Menschen mit einer Klage an das Verwaltungsgericht München und einer Aufsichtsbeschwerde an das Polizeipräsidium Oberbayern Süd.
Konkret richten sie sich einerseits gegen ungerechtfertigte und umfangreiche Beschränkungen der Versammlungsfreiheit und kontinuierliches, repressives Vorgehen gegen Protestierende, zum Anderen gegen entwürdigende Maßnahmen auf der Wache der PI Rosenheim im Nachgang von Versammlungen. Die Betroffenen sehen darin ihre Grundrechte massiv eingeschränkt.
„Ich musste mich in der Zelle bis auf die Unterwäsche ausziehen und so die gesamte Zeit im Gewahrsam frieren. Dabei kamen auch immer wieder männliche Polizisten herein, um mich zu befragen“, sagt die 20-jährige Klägerin Alina B. „Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in der Vergangenheit bereits geurteilt, dass eine solche Maßnahme, die auch ich und viele andere Menschen erdulden mussten, gegen die Würde des Menschen verstößt. Aber in Rosenheim ist das seit Jahren unverändert Standard. Das wollen wir jetzt stoppen.“
Der Beschwerdeführer Stefan G. erklärt: „Während rechte und rechtsextreme Kräfte stetig zunehmen, gehen Polizei und Stadtverwaltung in Rosenheim seit Jahren immer autoritärer gegen fortschrittliche Kräfte vor. So wurde uns zum Beispiel immer wieder willkürlich die an sich zulässige opponierende Teilnahme an AfD-Kundgebungen untersagt. Dagegen wehre ich mich jetzt mit meiner Beschwerde.“
Nach Überzeugung von Rechtsanwältin Antonella Giamattei stellt die Versagung der opponierenden Teilnahme einen Eingriff in Art. 8 Grundgesetz dar. Zur regelmäßigen Praxis der Rosenheimer Polizei, Menschen im Gewahrsam zu zwingen sich fast vollständig auszuziehen, sagt sie: „Wenn ein polizeiliches Vorgehen willkürlich erfolgt, ist der Grundrechtseingriff für die Betroffenen, hier in die Menschenwürde, umso größer. Es gibt keine sachlichen Gründe dafür, dass die Rosenheimer Polizei Menschen zwingt sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen und sie so stundenlang festhält. Deshalb gehe ich davon aus, dass es eine reine Schikanemaßnahme ist, um die Betroffenen zu demütigen und von weiterem Aktivismus abzuhalten“.
Die juristischen Maßnahmen werden unterstützt vom Bündnis „Versammlungsrecht Rosenheim“, bestehend aus DIE LINKE. Kreisverband Rosenheim, der Münchner Ortsgruppe der Roten Hilfe e. V., Attac Rosenheim, Fridays for Future Rosenheim, Offenes Antifaschistisches Plenum Rosenheim, noROpression und noAfD – Bündnis gegen rechte Hetze.
Die Hintergründe zu der Klage sowie der Aufsichtsbeschwerde finden Sie im Anhang.
Für Rückfragen: Senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@versammlungsrecht-rosenheim.de.
Unser Pressesprecher Julian Schneiderath wird Sie kontaktieren.